Die Schulung im Bereich der Bedienung der Kammer erfolgt durch unser Fachpersonal bei Ihnen vor Ort.
Auch beim Marketing können Sie auf unsere Unterstützung zählen
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Unsere Servicetechniker installieren die Kammer bei Ihnen vor Ort und führen Tests durch. Sie kommen bei Bedarf zu Ihnen und führen auch technische Überprüfung durch.
Unsere Berater helfen Ihnen gerne dabei, die für Sie vorteilhafteste Finanzierungsoption beim Kauf Ihrer Kammer auszuwählen.
Bei Oxymatic® möchten wir Ihr Unternehmen von Anfang an bis hin zum Markterfolg vollständig unterstützen. Unser Angebot umfasst eine breite Palette an Dienstleistungen, die darauf ausgerichtet sind, Ihnen den Einstieg und Betrieb im Bereich der milden hyperbaren Sauerstofftherapie zu erleichtern.
Zu Beginn helfen Ihnen unsere Berater bei der Auswahl der für Ihre Bedürfnisse optimalen Oxymatic®-Kammer sowie bei der Wahl der besten Finanzierungsoption. Unsere Servicetechniker kümmern sich um die fachgerechte Montage und den Anschluss der Kammer bei Ihnen vor Ort, während unser Schulungsteam Ihnen genau erklärt, wie Sie Ihre Oxymatic®-Kammer richtig bedienen.
Darüber hinaus erhalten Sie von uns Werbematerialien und praxisnahe Tipps, wie Sie effektiv Aufmerksamkeit von Kunden gewinnen und Ihre Dienstleistungen rund um die hyperbaren Kammern von Oxymatic® erfolgreich vermarkten. Unser Team steht Ihnen jederzeit zur Verfügung, um Ihre Fragen zu beantworten und fortlaufenden technischen Support sowie professionelle Beratung zu gewährleisten.
Dank unseres ganzheitlichen Kooperationsansatzes können Sie sicher sein, dass Ihr Unternehmen in jeder Entwicklungsphase die notwendige Unterstützung erhält. Gemeinsam mit Oxymatic® können wir auf dem Markt der hyperbaren Sauerstofftherapie erfolgreich sein und Ihren Kunden höchste Qualität sowie innovative Lösungen bieten.
OXYMATIC®– milde Überdruckkammern sind kein Medizinprodukt im Sinne der Verordnung (EU) 2017/745 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2017 über Medizinprodukte, zur Änderung der Richtlinie 2001/83/EG, der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 und der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 und zur Aufhebung der Richtlinien 90/385/EWG und 93/42/EWG des Rates. Insbesondere werden sie nicht verwendet für: Diagnose, Prävention, Überwachung, Vorhersage, Prognose, Behandlung oder Linderung von Krankheiten, Verletzungen oder Behinderungen, einschließlich der Entschädigung für Verletzungen oder Behinderungen.
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NOVARTAG ® und OXYMATIC ® sind eingetragene Marken der NOVARTAG GmbH, DEUTSCHLAND.
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