Bei Oxymatic® bieten wir einen umfassenden Service für hyperbare Kammern und garantieren Zuverlässigkeit und Sicherheit der Therapie. Unser erfahrenes Serviceteam bietet eine zweijährige Garantie, zusätzliche Schutzpläne, vollständigen technischen Support sowie Zugang zu Ersatzgeräten, um eine unterbrechungsfreie Behandlung sicherzustellen.
Wenn Sie sich für Oxymatic® entscheiden, wählen Sie Sicherheit im Betrieb und maximale Nutzung des Potenzials der hyperbaren Therapie.
Bei Oxymatic® wissen wir, wie wichtig ein zuverlässiger Service für unsere hyperbaren Kammern ist. Dank unseres erfahrenen Serviceteams, das auf Installation, regelmäßige Wartung und Notfallreparaturen spezialisiert ist, können Sie sicher sein, dass Ihre Geräte stets voll funktionsfähig und sicher sind. .
Unser technischer Service steht Ihnen jederzeit zur Verfügung, um Ihnen Sicherheit und das Vertrauen zu geben, dass unsere Geräte für die hyperbare Sauerstofftherapie stets auf höchstem Niveau funktionieren.
Standardmäßig bieten wir eine zweijährige Garantie, im Rahmen derer alle erforderlichen technischen Inspektionen durchgeführt werden. Darüber hinaus haben Sie bei Oxymatic® Zugang zu zusätzlichen Schutzplänen, die den Umfang der Garantie erweitern und ihre Laufzeit verlängern.
Auch nach Ablauf der Garantiezeit bieten wir weiterhin professionelle Wartungen an, die entscheidend für die Aufrechterhaltung des optimalen Zustands Ihrer Ausrüstung sind.
Für uns hat die Verfügbarkeit der richtigen Ersatz- und Verschleißteile höchste Priorität, um den kontinuierlichen Betrieb Ihrer hyperbaren Kammer oder Kabine sicherzustellen.
Falls eine Reparatur vor Ort nicht möglich ist, stellen wir Ihnen ein Ersatzgerät zur Verfügung, sodass Ihre Therapie ohne Unterbrechung fortgesetzt werden kann.
Zusätzlich erhalten Sie beim Kauf einer hyperbaren Kammer oder Kabine von Oxymatic® eine umfassende Schulung zur Bedienung des Geräts, damit Sie optimal auf die Nutzung des vollen Potenzials Ihrer neuen HBOT-Ausrüstung vorbereitet sind.
OXYMATIC®– milde Überdruckkammern sind kein Medizinprodukt im Sinne der Verordnung (EU) 2017/745 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2017 über Medizinprodukte, zur Änderung der Richtlinie 2001/83/EG, der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 und der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 und zur Aufhebung der Richtlinien 90/385/EWG und 93/42/EWG des Rates. Insbesondere werden sie nicht verwendet für: Diagnose, Prävention, Überwachung, Vorhersage, Prognose, Behandlung oder Linderung von Krankheiten, Verletzungen oder Behinderungen, einschließlich der Entschädigung für Verletzungen oder Behinderungen.
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